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   BVerwG, 22.02.1973 - II B 72.72   

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BVerwG, 22.02.1973 - II B 72.72 (https://dejure.org/1973,2772)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1973 - II B 72.72 (https://dejure.org/1973,2772)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - II B 72.72 (https://dejure.org/1973,2772)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegungspflichten im Rahmen einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision innerhalb der Beschwerdefrist - Ereignis äußerer Einwirkung bei Wahrnehmung von üblicherweise anfallenden richterlichen Dienstgeschäften

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 72.72
    Das erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den die "Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigenden Grund (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91], ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 16.11.1972 - VI B 44.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 72.72
    Hilfserwägungen des Tatsachengerichts, die grundsätzliche Rechtsfragen aufwerfen, führen jedoch dann nicht zur Zulassung der Revision, wenn die eigentliche Begründung die Entscheidung trägt (ebenso Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 1972 - BVerwG VI B 44.72 -).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 72.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. die Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
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